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ÖbVI Dipl.-Ing. Christoph Roth, Leverkusen

Geschäftsstelle:   ÖbVI Christoph Roth, Saarbrücker Str. 2d, 51375 Leverkusen

Telefon:   0214 - 51900

mail: roth@vermessung-roth.de
 
 

Berufsbezeichnung: Beratender Ingenieur und Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen
Berufsgesetz: Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVIG NRW,s. SGV.NRW.)

zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
zuständige Kammer: Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf

Berufshaftpflichtversicherung: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover; Versicherungsschein-Nr. H 517-59090 FGG, Geltungsbereich: Inland und Ausland

Umsatzsteuernummer: Finanzamt Leverkusen 230/5191/0604

Mitgliedschaften: Ingenieurkammer-Bau NRW, DVW - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V., BDB - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.

Berufsrechtliche Regelungen:
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) Herr Dipl.-Ing. Christoph Roth ist im Land Nordrhein-Westfalen zugelassen und untersteht der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde.

Er übt einen freien Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Er ist an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVIG NRW,s. SGV.NRW.) gebunden.
Als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung ist er neben den Behörden der Vermessungs- und Katasterverwaltung als beliehener Unternehmer zur Ausführung der im ÖbVIG NRW benannten Amtshandlungen berechtigt.

Bei Tätigkeiten außerhalb der hoheitlichen Tätigkeiten (Ingenieurtätigkeiten) unterliegen die ÖbVI der Aufsicht der Ingenieurkammer Bau NW.

Die Abrechnung hoheitlicher Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs-und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW, s. SGV.NRW.) in Verbindung mit dem Gebührentarif (VermWertGebT).
Für nicht hoheitliche Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßgebend.

Die Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer Bau NW ist im Baukammerngesetz NW geregelt.
 

Datenschutz:
Die Eingabe persönlicher Daten, insbesondere von E-Mail-Adressen oder sonstiger Adressdaten, auf dieser Website oder das Versenden von mails an die Geschäftsstelle , erfolgt auf freiwilliger Basis des Nutzers bzw. Versenders.
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Insbesondere das unverschlüsselte Versenden von E-Mails beinhaltet die Möglichkeit, dass die enthaltenen Daten von Dritten gelesen oder gespeichert werden können.
Auf diesen Sachverhalt wird ausdrücklich hingewiesen. Bezüglich vertraulicher Daten und Unterlagen werden ein Telefonat und der persönliche Besuch bzw. die persönliche Übergabe in der Geschäftsstelle empfohlen.
Der ÖbVI und sein Personal sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (s. § 3 ÖbVIG NRW).

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