ÖbVI Dipl.-Ing. Christoph Roth, Leverkusen
Geschäftsstelle: ÖbVI Christoph Roth, Saarbrücker Str. 2d, 51375 Leverkusen
Telefon: 0214 - 51900
mail:
roth@vermessung-roth.de
Berufsbezeichnung:
Beratender Ingenieur und Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
in Nordrhein-Westfalen
Berufsgesetz:
Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen
und -ingenieure (ÖbVIG NRW,s. SGV.NRW.)
zuständige
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln, Zeughausstr.
2-10, 50667 Köln
zuständige
Kammer: Ingenieurkammer-Bau NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf
Berufshaftpflichtversicherung: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover; Versicherungsschein-Nr. H 517-59090 FGG, Geltungsbereich: Inland und Ausland
Umsatzsteuernummer: Finanzamt Leverkusen 230/5191/0604
Mitgliedschaften: Ingenieurkammer-Bau NRW, DVW - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V., BDB - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
Berufsrechtliche
Regelungen:
Der Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieur (ÖbVI) Herr Dipl.-Ing. Christoph Roth ist im
Land Nordrhein-Westfalen zugelassen und untersteht der Bezirksregierung
Köln als Aufsichtsbehörde.
Er übt einen freien
Beruf aus. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Er ist an das Gesetz
über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und
-ingenieure (ÖbVIG NRW,s. SGV.NRW.) gebunden.
Als unabhängiger Träger
der amtlichen Vermessungsverwaltung ist er neben den Behörden der
Vermessungs- und Katasterverwaltung als beliehener Unternehmer zur Ausführung
der im ÖbVIG NRW benannten Amtshandlungen berechtigt.
Bei Tätigkeiten außerhalb der hoheitlichen Tätigkeiten (Ingenieurtätigkeiten) unterliegen die ÖbVI der Aufsicht der Ingenieurkammer Bau NW.
Die Abrechnung hoheitlicher
Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für
das amtliche Vermessungswesen in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs-und Wertermittlungsgebührenordnung
- VermWertGebO NRW, s. SGV.NRW.) in Verbindung mit dem Gebührentarif
(VermWertGebT).
Für nicht hoheitliche
Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) maßgebend.
Die Pflichtmitgliedschaft
in der Ingenieurkammer Bau NW ist im Baukammerngesetz NW geregelt.
Datenschutz:
Die Eingabe persönlicher
Daten, insbesondere von E-Mail-Adressen oder sonstiger Adressdaten, auf
dieser Website oder das Versenden von mails an die Geschäftsstelle
, erfolgt auf freiwilliger Basis des Nutzers bzw. Versenders.
Per mail übersendete
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Übertragung von Daten
im Internet ist jedoch nie frei von Risiken.
Insbesondere das unverschlüsselte
Versenden von E-Mails beinhaltet die Möglichkeit, dass die enthaltenen
Daten von Dritten gelesen oder gespeichert werden können.
Auf diesen Sachverhalt wird
ausdrücklich hingewiesen. Bezüglich vertraulicher Daten und Unterlagen
werden ein Telefonat und der persönliche Besuch bzw. die persönliche
Übergabe in der Geschäftsstelle empfohlen.
Der ÖbVI und sein Personal
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (s. § 3 ÖbVIG NRW).
Haftungsausschluss:
Der Autor ist bemüht,
auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung
zu stellen.
Er übernimmt jedoch
keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen.
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